Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu zählen Fragen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses, zur Durchführung und dessen Beendigung.

Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses lauern schon rechtliche Stolpersteine für den Arbeitgeber. Wenn beispielsweise eine Stelle nicht konform mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgeschrieben wird, stehen potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern Schadensersatzansprüche zu, die selbst dann gegeben sind, wenn der oder die betreffende Person für die ausgeschriebene Stelle nicht in Betracht gekommen wäre. Deshalb prüfen wir Ihre Stellenausschreibungen, damit Sie vor solchen Schadensersatzansprüchen bewahrt werden.

 

Beratung zum Arbeitsrecht

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beraten wir in Bezug auf Ansprüche gegen den Arbeitgeber bzw. vor allem im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhätlnisses. Wir prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung Aussicht auf Erfolg bietet. Darüber hinaus überprüfen wir auch Ihr Zeugnis auf Formulierungen, die für Sie negativ sind. Gerne fertigen wir Ihnen auch einen Zeugnisentwurf für Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Abfindungen sind ebenfalls ein Thema, worüber Unklarheit herrscht. Ein Anspruch auf Abfindung existiert nicht. Diese kommt nur in besonderen Fällen in Betracht. Ob im Rahmen der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen ist, wird von uns überprüft und bei Bestehen auch durchgesetzt.